Hierher aus DB.de (183a) übertragen am 31.05.2022
Herbst 2011 Ulrich H. Rose
Anmerkung: Seit Herbst 2011 schlummerte diese Abhandlung bei mir. Heute, am 29.06.2014 nahm ich sie mir wieder vor, um sie zu veröffentlichen.
Meine Sprüche zur Überschrift vom August 2011:
Wenn aus dem Munde eines Rechtsanwaltes oder Richters (per Gesetz) kein gesunder Menschenverstand mehr sprechen kann oder darf, dann ist die Gesetzgebung selber ungesund = krank und stinkt zum Himmel. Ulrich H. Rose vom 19.08.2011
Wenn ein Gesetz Menschen dazu bringt/zwingt zu lügen, dann ist es das Papier nicht wert, auf dem dies geschrieben steht.
Ulrich H. Rose vom 27.08.2011
Und 2014:
Wenn einige Gesetze die Menschen dazu bringen / zwingen zu lügen, dann müssen weise Richter diese Gesetze sofort korrigieren.
Ulrich H. Rose vom 29.06.2014
Und 2022 - da es weise Richter nicht gibt, sondern fast nur noch korrupte und systemkonforme Richter:
Wenn die Richter zulassen, dass das Volk überwiegend mit den mRNA-Impfstoffen totgespritzt wird, und diese Verbrechen auch noch durch Nichtanwenden der Grundgesetze stützen, dann wird es erstmals in der Geschichte höchste Zeit, dass die Richter den Gang zum Schafott antreten müssen!
Ulrich H. Rose vom 31.05.2022
Unsere deutschen Gesetze sind überwiegend vorbildlich, nur manchmal muss man leider erhebliche Bedenken anmelden und als einfacher Bürger
dieses Landes am gesunden Menschenverstand mancher Richter* Zweifel anmelden.
* Anmerkung und zur Entschuldigung für die Richter: Die Richter müssen sich per Gesetz an die Gesetze halten. So schrieb ich das noch ziemlich naiv vor 11 Jahren, im Herbst 2011. In den Corona-Wahnsinnsjahren stellte sich heraus, dass die allermeisten Richter ganz erbärmliche Lakaien der
Regierung sind und Unrecht sprechen.
Siehe dazu auch Die Neunzigzehn-Regel von Ulrich H. Rose
Jetzt bedarf es dringend einer Verbesserung, einer Heilung dieser kranken Gesetzgebung.
Zur Heilung dürfen dann nur weise Richter (Richter mit gesundem Menschenverstand) zugelassen werden.
Siehe dazu auch meinen Erkenntnisstand dazu „Dürfen Richter solche Urteile fällen?“ und „Vom Rechtsstaat in den Richterstaat“ von Prof. Dieter Simon "
_______________________________________
Beispiele für Urteile, die dem gesunden Menschenverstand zuwiderlaufen:
1. Das Freilassen von, als gefährlich eingestuften Kinderschändern.
2. Das Verbieten von - nur scheinbar diskriminierenden - Texten in Stellenanzeigen.
3. Das Aufzwingen von Lügen in Arbeitszeugnissen.
4. Das Zugestehen der freien Meinungsäußerung mit negativen Folgen für einen oder mehrere Menschen. -> siehe Nr. 150
5. Das Zusprechen von Entschädigungen für Kindesmörder. -> siehe Nr. 183
6. Das Aufdecken von Straftaten mittels Audio- und/oder Videobeweisen wird bestraft.
(So ging es mir vor ca. 25 Jahren, als ich einen Hochstapler während eines Telefonates aufnahm. Der Einzige, der in diesem schlechten Spiel damals Schaden nahm war ich mit 2.000.-DM
Strafe.)
Beispiel zu 1:
Verantwortlichkeiten sehen und umsetzen: Gutachter, wie auch Rechtssprecher zur Verantwortung ziehen.
Beispiel zu 2 und 3:
Achtung, diese ist ein sehr langer Abschnitt und betrifft in erster Linie das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" AGG
Beispieltext, der zu Klagen führt:
Suche jungen, dynamischen Mitarbeiter bis max. 30 Jahre.
Das AGG vom 14.08.2006 Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 66 G v. 5.2.2009 I 160,
erfüllt seinen Zweck nicht, da es anderweitig Nachteile für die betroffenen Menschen bedeutet.
Es lässt zu, dass sich die Arbeitgeber sehr allgemein formulierte Anzeigentexte ausdenken müssen, um nicht von den Arbeitnehmern belangt zu werden. (Unter den Arbeitnehmern gab es einige, schwarze
Schafe, die sich speziell auf solche Stellenanzeigen bewarben, nur um eine Entschädigung zu bekommen.)
Wer die Wahrheit in einem Arbeitszeugnis schreibt, der sieht sich vor Gericht wieder und wird vom Gericht gezwungen die Unwahrheit zu schreiben.
Wenn ein Gesetz Menschen dazu bringt/zwingt zu lügen, dann ist es das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.
Ulrich H. Rose vom 27.08.2011
Beispiel dazu:
Das AGG (allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) vom 14.08.2006 und dessen
Vorgänger, das im Jahre 2005 beschlossene Antidiskriminierungsgesetz.
Wortlaut des Gesetzes:
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und
beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der
Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen
Berufserfahrung,
4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der
Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung,
8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
(2) Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gelten § 33c des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 19a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Für die betriebliche Altersvorsorge gilt das
Betriebsrentengesetz.
(3) Die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz
bestimmter Personengruppen dienen.
(4) Für Kündigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz.
_______________________________________
Ein Beispiel dazu, warum dieses Gleichstellungsgesetz
Menschen zum Lügen bringt – eigentlich zwingt:
Eine Firma möchte einen jungen, dynamischen Mitarbeiter einstellen. Nur einer, von vielen guten Gründen einen jungen, dynamischen Mitarbeiter einzustellen ist, dass man ein junges Publikum hat,
welches die neuesten Produkte der Musikbranche erstehen möchte. Dieses junge Publikum möchte nicht von älteren Mitarbeitern bedient werden, was mehrere Studien eindeutig belegt haben.
Um mit dem AGG nicht in Konflikt zu kommen kann diese Firma keinen „jungen, dynamischen Mitarbeiter“ suchen, sie muss lügen und verfasst: Wir suchen „dynamischen Mitarbeiter/Mitarbeiterin“
Die Folge dieses Schwachsinns und Irrsinns:
Sehr viele Arbeitssuchende fühlen sich angesprochen und bewerben sich. Dies führt dazu, dass einige Arbeitssuchende zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden.
Das Ergebnis: Es wird ein junger, dynamischer Mitarbeiter ausgesucht und eingestellt.
Der Rest bekommt - von der arbeitsuchenden Firma rechtlich abgesicherte - Absageschreiben.
D.h., die älteren und weiblichen Bewerber in diesem Beispiel haben sich vergeblich beworben.
Genau diese älteren und weiblichen Bewerber werden in meinem Beispiel per Gesetz
diskriminiert.
Warum klagt niemand gegen so ein diskriminierendes Gesetz?
Einige Fragen, die sich mir/hier auftun:
1. Welches Gesetz gibt es, das solchen Schwachsinn verbietet, dass hier bewusst getäuscht werden darf und muss, um einem schwachsinnigen Gesetz
gerecht zu werden?
2. Wenn es zu 1 keine Lösung gibt - muss nicht für dieses schwachsinnigen Gesetz (AGG) ein weiteres Gesetz auf den Weg gebracht werden, dass
solche Gesetzes-Konstrukte abschafft, wenn das Täuschen „von Gesetzes wegen“ indirekt verlangt wird?
3. Welche weiteren Gesetze sprechen noch dagegen? Gesetze, die sagen, dass es nicht Rechtens ist, Menschen auf etwas - einen Job - Hoffnung zu
machen, ohne Chancen auf Umsetzung, da ein anderes Gesetz - in diesem Fall das AGG - zum Lügen nötigt?
4. Wo liegt der Sinn darin Gesetze zu erlassen, Menschen so zu täuschen, dass sie unnütz Energie verbrauchen, um wegen eines chancenlosem
Bewerbungsgespräches sich von Ort A nach Ort B zu bewegen? Darf Energie so unnütz verschwendet werden durch ein unausgegorenes AGG?
5. Ist es vielleicht nicht besser die Wahrheit sagen zu dürfen um den
gewünschten „jungen, dynamischen Mitarbeiter“ zu suchen? Dadurch wird eine - trotzdem sich angesprochen fühlende - stark motivierte, ältere, dynamische Frau eher in der Lage sein ihre Qualitäten -
wenn sie sich bewerben würde - herauszustellen, um evtl. doch eine Chance auf eine Anstellung zu haben? Ohne dieses Wissen, das ein „junger, dynamischer Mitarbeiter“ gesucht wird, würde sie - nach
den Vorgaben des AGG - nur zum Opfer und abgelehnt werden.
Noch mal anders formuliert:
a. Wenn ich weiß, dass ich nicht gesucht werde, aber die Voraussetzungen in - nach meiner Meinung - idealer Weise erfülle, dann kann ich Strategien entwickeln um evtl. doch den Job zu bekommen.
b. Wenn ich weiß, dass ich nicht gesucht werde, weil ich die Voraussetzungen nicht erfülle, dann kann ich mir eine - ins Leere laufende - Bewerbung sparen.
Einschub am 16.10.2015: Lies Dir mal zwischendurch durch "Der Gleichstellungswahn der orientierungslosen
Gleichstellungsbeauftragten" Hier geht es ähnlich schwachsinnig zu, wie beim AGG. Ende
Einschub
__________________________________________________
Wo liegen die grundsätzlichen Fehler des
AGG (allgemeines Gleichbehandlungsgesetz):
Der Fehler liegt beim Auslegen des AGG:
Es geht bei einer Stellenanzeige nicht um Diskriminierung,
es geht um die Suche nach einem Arbeitnehmer.
Ulrich H. Rose am 29.06.2914
Denke nur mal 10 Jahre zurück: Wer war damals so weltfremd zu denken, dass man die Raucher diskriminieren wollte, wenn man einen Nichtraucher suchte? -> Die
AGG-Formulierer!!!
Wer die vorangegangene Frage nicht verstehen will, für denjenigen eine weitere, sehr provozierende Frage:
Wer kann so weltfremd sein zu denken, dass man einen Tierarzt diskriminieren will, oder einen Manager, oder einen Kanalarbeiter oder eine Sekretärin, wenn man einen Bäcker sucht?
Verstanden?
Wo liegt ein weiterer Fehler beim AGG ?
In der Überschrift: Gleichbehandlungsgesetz. Besser war das deutsche Antidiskriminierungsgesetz, so wie es früher hieß.
Dies würde aussagen, dass man nicht diskriminieren soll,
das Gleichbehandlungsgesetz suggeriert das Gleichbehandeln von unterschiedlichen Menschen, die schon selbst ungleich sind.
Das ist Utopie.
Hier der Gesetzestext:
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder ........ Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der
sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Beim Überfliegen des Gesetzes kann man erkennen, dass es das Ziel des Gesetzes (auch anderer Gesetze) ist Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen. Das ist so richtig und gut.
Beim näheren Betrachten kann man feststellen, dass genau das Wort „Benachteiligungen“ und der Teilsatz „zu verhindern oder zu beseitigen“ die zu wenig durchdachten Problemstellen des § 1 sind.
Die Interpretationen des Wortes „Benachteiligungen“ führten dazu, dass man Firmen, die Mitarbeiter suchten, zu Unrecht unterstellte, dass man diejenigen, die man ausschloss (nicht suchte)
benachteiligen wollte. Dies war falsch interpretiert worden und hat mit dem
- durchaus berechtigten - Sinn dieses Gesetzes nichts zu tun.
Ich hoffe nur, dass sich zukünftig weise Richter nicht mehr von interpretationsgewandten Rechtanwälten ins Abseits stellen
lassen.
Ich hoffe, dass es bald wieder möglich ist, dass ein Arbeitgeber einen Anzeigentext aufgeben darf, der seine Wünsche an den gesuchten
Arbeitnehmer widerspiegelt.
Noch ein Beispiel dazu:
Unterstellen wir mal, dass ein Arbeitgeber etwas gegen „Andersfarbige“ hat.
Natürlich wird dieser Arbeitgeber - auch nach meinen oben aufgeführten Gedanken - dies sicher nicht in einer Stellenanzeige zum Ausdruck bringen, um diese „Andersfarbigen“ nicht zu
diskriminieren.
Zu verhindern ist es aber nicht, dass dieser Arbeitgeber die „Andersfarbigen“ bei der Einstellung nicht berücksichtigt.
Was soll dann ein AGG, wenn es nur zu verlogenen Stellenanzeigen führt?
Doch, einige Gründe gibt es anzuführen für ein AGG (allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) :
Rechtsanwälte und Richter haben etwas zu tun und der Volkszorn wird geschürt, bei den per Gesetz verordneten Lügen der Arbeitgeber in Anzeigentexten und Bewerbungsgesprächen und
Bewerbungsabsagen.
Ein Supergesetz, dieses AGG. Hoffentlich wird es baldigst von weisen Richtern abgeschafft.
Dazu ein Spruch von mir vom 07.10.2009:
Es bräuchte keine ausgefeilten Gesetze, die nur zur
Verwirrung führen und zur Falschauslegung verführen, wenn es weise Richter gäbe.
in Kurzform: Es braucht keine ausgefeilten Gesetze – nur weise Richter.
Ulrich H. Rose vom 07.10.2009
________________________________________________________
Ein weiteres Beispiel: Tel.-Nr. nicht anzeigen bei Anrufen, vor allem bei geschäftlichen Anrufen. Da hatte ich in der Fa.
MANKIEWICZ in Hamburg, bei der ich 28 Jahre war, keine Chance, der GL zu erklären, dass das ein schlechtes Licht auf uns wirft, wenn wir die Telefonnummer unterdrücken. Begründet wurde das mit dem
Argument, dass ein Kunde von MANKIEWICZ, der Probleme mit uns hat, eher ans Telefon geht, als wenn der Kunde unsere Tel.-Nr. sieht. Es ist genau das Gegenteil der Fall argumentierte
ich!
Ein Kunde, der das Telefon abnimmt, ohne zu sehen, wer dran ist, der wird doppelt verärgert sein. A. wegen des Problems sowieso und B. wegen der fiesen Art, dies auch noch hinterhältig mit unterdrückter Tel.-Nr. zu tun.
Das wurde nicht verstanden, oder wollte nicht verstanden werden.
______________________________________
Noch ein Beispiel, welches aufzeigen soll, was solche unnützen Gesetze, wie das AGG, anrichten.
AGG-Hopping = rechtmissbräuchliches Ausnutzen des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ AGG
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 29. Januar 2009, 4 Sa 346/08: Zurückweisung der Berufung eines 42-jährigen Entschädigungsklägers, der sich mit offensichtlich standardisierten Schreiben auf eine Stelle als "junger, dynamischer" Autoverkäufer beworben hatte und zunächst auf Schadenersatz/Entschädigung von EUR 99.974,95 geklagt, dann aber die Klage auf EUR 3.750 reduziert hatte. Der Kläger war im AGG-Archiv mit 103 Fällen registriert. (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein vom 9. Dezember 2008).
Schlimm ist aus meiner Sicht auch ein ähnliches Urteil vom 16.09.2011 (www.lto.de), wo eine Rechtsanwältin sich 13.000.-€ Schadenersatz erklagte, nur weil in einer Stellenanzeige ein „Geschäftsführer“ und nicht auch eine Geschäftsführerin gesucht wurde.
Die Begründung dazu: Dieses Urteil soll auch eine abschreckende Wirkung haben, um Arbeitgeber von ähnlichen Verstößen abzuhalten.
Das schlägt doch dem Fass den Boden aus. Da zweifle ich sehr stark an der Weisheit des Richters oder der Richterin.
Einschub am 12.06.2022: Obwohl, wenn ich sehe, wie die allermeisten Richter systemkonform in den Corona-Wahnsinnsjahren urteilten und immer noch urteilen, den verstehe ich im Nachhinein, was zu diesem Urteil am 16.09.2011 der Grund war:
Entweder politisch gewollt, oder Seilschaften zwischen Richtern und ...?
Dazu habe ich auch meine persönlichen, schlechten Erfahrungen gemacht.
Vielleicht führe ich das mal hier an.
____________________________________
Wie sich die Zeiten ändern,
oder damaliges Recht ist nicht mehr aktuelles
Recht:
Dazu ein Artikel aus der FAZ vom 09.08.2006
AGG: Die Diskriminierung der Raucher ist rechtlich bedenklich
Die Europäische Kommission hält die Diskriminierung der Raucher bei der Vergabe von Arbeitsplätzen für rechtlich bedenklich. Nach Ansicht von
Arbeitsrechtlern dürfen Raucher in Einstellungsgespräche auch lügen.
09. August 2006
Die Europäische Kommission hält die Diskriminierung von Rauchern bei der Vergabe von Arbeitsplätzen für rechtlich bedenklich. Es sei falsch, daß
die EU-Behörde "grünes Licht dafür gibt, dass Raucher benachteiligt werden oder eine Diskriminierung von Rauchern okay findet", sagte die Sprecherin von Sozialkommissar Vladimir
Spidla am Dienstag in Brüssel. Die EU sei, wie in der Europäischen Charta der Grundrechte festgelegt, gegen jede Form der Diskriminierung.
Nur weil die bestehenden EU-Antidiskriminierungsregeln sich auf Alter, Religion, Behinderung sowie die sexuelle Orientierung beschränkten, heiße das nicht, dass die Kommission die Benachteiligung von
Rauchern als richtig erachte. Menschen sollten wegen ihrer Fähigkeiten und Qualifikationen eingestellt und nicht wegen anderer Eigenschaften von der Bewerbung ausgeschlossen werden. Es falle aber
nicht in die Zuständigkeit der Kommission, gegen die Benachteiligung von Rauchern bei Bewerbungen vorzugehen. Die Sprecherin hatte zuvor erklärt, Raucher und Alkoholiker seien durch die
EU-Antidiskriminierungsregeln nicht geschützt. Ein Unternehmen dürfe demnach bei einer Ausschreibung von Arbeitsplätzen die Einschränkung anfügen: "Raucher müssen sich gar nicht erst bewerben."
Drachenflieger oder Rugby-Spieler
Auch wenn Raucher nicht unter dem Schutz des neuen Gleichbehandlungsgesetzes stehen, läßt das deutsche Arbeitsrecht sie nicht schutzlos. Wer einen Bewerber nach seinem privaten Tabakkonsum fragt
und/oder ihn ablehnt, weil er wahrheitsgemäß antwortet, dass er Raucher ist, muss im Falle eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht mit einer Niederlage rechnen. "Der Arbeitgeber darf im
Vorstellungsgespräch nur Fragen stellen, an deren Antwort er ein berechtigtes betriebliches Interesse hat", sagte Martin Kock, Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Clifford Chance, dieser Zeitung. Welche
gesundheitsgefährdenden Hobbies die Bewerber in ihren Pausen oder in der Freizeit pflegten, dürfe der Arbeitgeber weder kontrollieren noch sanktionieren. "Auch Drachenflieger oder Rugby-Spieler
dürfen nicht benachteiligt werden", sagte Kock. Raucher könnten sich also auch bewerben, wenn die Stellenanzeige ausdrücklich nur an Nichtraucher
gerichtet ist. Sie dürften auf entsprechende Fragen im Vorstellungsgespräch lügen, ohne dass der Arbeitgeber später den Arbeitsvertrag anfechten kann, sagte Kock. Im Gegenteil: Sollte
der Arbeitgeber sie nur wegen ihrer Nikotinsucht ablehnen, könnten sie unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geltend machen.
Süddeutsche 06.06.2008: Kettenraucher vs. Abstinenzler
Sind Raucher und Nichtraucher gemeinsam im Team, gibt es häufig Ärger: Wie viele Zigarettenpausen sind angemessen - und wo darf überall gequalmt werden? Antworten rund um die Zigarette im Büro.
Nichtraucher müssen es nicht hinnehmen, wenn Kollegen sich nicht an Rauchverbote im Betrieb halten. "In solchen Fällen können sie sich beim Chef beschweren - dann droht uneinsichtigen Rauchern eine
Abmahnung", sagte Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart am Freitag in einem Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Auch müssten neue Mitarbeiter sich nicht nach alten Gepflogenheiten richten -
etwa wenn bisher alle Kollegen mit dem Rauchen im Büro einverstanden waren. "Wenn der Neue das dann nicht will, müssen sich die anderen danach richten", sagte Bauer.
Zigaretten: Kaffeeküche und Kopierraum müssen rauchfrei bleiben.
Nichtraucher hätten gemäß der Arbeitsstättenverordnung einen Anspruch darauf, dass sie im Job vor dem Qualm der Kollegen geschützt werden, sagte das Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht vom Deutschen
Anwaltverein (DAV) in Berlin. Wie das geregelt wird, sei aber nicht genau festgelegt. So könnten Arbeitgeber etwa abgetrennte Raucherräume einrichten oder vorschreiben, dass Angestellte für ihre
Zigarettenpause auf den Hof der Firma gehen müssen. "Der Chef kann das Rauchen im Betrieb aber auch ganz verbieten." Gegebenenfalls muss aber der Betriebsrat den Regelungen zustimmen.
Keine Kippe im Gemeinschaftsraum
Welche Räume zur Nichtraucherzone erklärt werden müssen, ist aber oft strittig. Greift der Chef etwa in seinem Büro zum Glimmstängel, müsse die Sekretärin damit in der Regel leben, sagte Bauer. Das
hänge aber vom Einzelfall ab: "Wenn der ein Dauerqualmer ist und das Zimmer total verräuchert ist, gilt es unter Umständen als nicht zumutbar, dass sie das Zimmer betreten muss."
In Gemeinschaftsräumen der Firma dürfen Nichtraucher dagegen nicht gegen ihren Willen Zigarettenqualm ausgesetzt sein, berichtet die von der Stiftung Warentest in Berlin herausgegebene Zeitschrift
test (Ausgabe 5/2008). "Kaffeeküche und Kopierraum müssen rauchfrei bleiben", sagte Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)
der Zeitschrift.
Allerdings darf der Chef es bei der Einstellung zur Bedingung machen, dass neue Mitarbeiter sich mit dem Rauchen im Büro einverstanden erklären. "Fragen zum Rauchen beim Einstellungsgespräch sind
zulässig - das fällt nicht unter das Antidiskriminierungsgesetz", sagte Rechtsanwalt Bauer. So könne der Chef einen Bewerber ablehnen, weil er
Nichtraucher ist und im Büro ansonsten alle rauchen.
Wo ist der gesunde Menschenverstand bei unseren Politikern?
Müssen sich beide hinter Gesetzen verstecken?
Wo sind die Weisen dieses Landes?
Dazu ein Spruch für unsere Politiker:
Lieber einen Schwachsinn in ein Gesetz gießen, als eine
Lösung in Worte fassen.
Ulrich H. Rose vom 26.05.2015
Dazu ein Spruch für unsere Richter:
Lieber eine Lösung in einem schwachsinnigen Gesetz suchen, als zu Denken zu
beginnen. Das Gesetz ist ja schon vorhanden, um sich dahinter zu verstecken. Wo ist da noch der gesunde Menschenverstand zu finden?
Ulrich H. Rose vom 26.05.2015
______________________________________________________________________
Hier geht es weiter zu "Der Gleichmachungswahn"